Für jede Verordnung die vom Arzt ausgestellt wird ist ein Eigenanteil zu entrichten (sofern keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt). Dieser Anteil setzt sich aus der Gebühr von 10€ plus 10% der Leistung zusammen. Dieser Betrag ist bei der ersten Behandlung fällig.
Kosten zu den erbrachten Leistungen liegen in unserer Praxis deutlich unter den gesetzlich möglichen 2.3fachen
Satz. Auf eine volle Erstattung durch Ihren Kostenträger haben wir keinen Einfluss. Behandlungspreise erhalten Sie gerne an der Anmeldung
Als Heilpraktiker für Physiotherapie dürfen wir Patienten auch ohne ärztliche Weisung, also ohne Verordnung, legal behandeln.
Die meisten Privatkassen, Zusatzversicherungen und auch einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die entstandenen Kosten mittlerweile auf Nachfrage. Informieren Sie sich bei Ihrem Kostenträger.